Einblick

FLAVEX Naturextrakte GmbH
Hochwertige CO2-Extrakte aus Kräutern und Gewürzen. Seit 1986 gilt die FLAVEX Naturextrakte GmbH im Dreiländereck Deutschland, Frankreich und Luxemburg als ein Spezialist für hochwertige CO2-Extrakte aus Kräutern und Gewürzen. Die Standardproduktpalette umfasst über hundert Produkte, die in der Regel bereits im Kilogramm-Maßstab ab Lager verfügbar sind. Als bioaktive Wirkstoffe, Duftstoffe oder Aromen veredeln die vielfältigen Extrakte die Endprodukte internationaler Kunden aus der Lebensmittel-, Nahrungsergänzungsmittel- und Kosmetikindustrie. FLAVEX ist zertifiziert nach ISO 9001, ISO 14001, HACCP, Bio-, Kosher und Halal und wurde für sein vorbildliches Nachhaltigkeitsmanagement mit der EcoVadis-Goldmedaille ausgezeichnet. >>>

Hygiene

Reinigung und Desinfektionfür sichere Lebensmittel
Bei der Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln ist absolute Hygiene oberstes Gebot. In den erlassenen Rechts- und Hygienevorschriften sind notwendige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen geregelt und empfohlen.
Erstellung eines Hygieneplans
In diesem Plan werden für alle Bereiche, Räume und Gerätschaften die notwendigen Hygienemaßnahmen definiert und dokumentiert. Hier werden festgelegt, Was – Womit – Wie – Wie oft durch Wen zu erfolgen hat.. >>>

Analytik

Qualitätssicherung: Entlastung und Automatisierung durch elektronische Sensorik
Schwankungen in der Produktqualität oder sogar mangelhafte Chargen, die in den Handel gelangen, sind – vorsichtig ausgedrückt – ziemlich doof. Regelmäßige und gründliche Kontrollen von Rohstoffen und Endprodukten sind deshalb unerlässlich, um eine gleichbleibend hohe Qualität sicherstellen zu können. Die Lebensmittelindustrie ist hierbei in zweierlei Hinsicht besonders: Zum einen müssen Produkte und auch manche Rohstoffe neben ihrer objektiven Qualität, also beispielsweise ihrer Freiheit von Verunreinigungen, Schadstoffen und Verderb, auch auf ihre sensorischen Eigenschaften wie Aroma, Geschmack und Aussehen geprüft werden.  >>>

Technologie

Das neue EU-Kennzeichnungsrecht für Weine
Für Lebensmittel sind die Nährwertdeklaration und das Zutatenverzeichnis schon lange verpflichtend, mit dem klaren Ziel, die Verbraucher beim Einkauf transparent zu informieren und den Herstellern im europäischen Binnenmarkt klare und einheitliche Vorgaben an die Hand zu geben. Ab dem 08. Dezember 2023 findet die Sonderstellung der reduzierten Weinkennzeichnung ein Ende: Sämtliche in der EU verkauften Weine, Obstweine, aromatisierten Weine und Schaumweine, die nach diesem Datum hergestellt werden, müssen gemäß der Verordnung (EU) 2117/2021 des Europäischen Parlaments und des Rates im Rahmen der Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU auf den entsprechenden Etiketten ersichtlich und nachvollziehbar detaillierte Angaben zu den Energie- und Nährwerten, Inhaltsstoffen und Allergenen enthalten >>>